YouTube Videos im Unterricht

Die Verwendung von YouTube-Videos im Schulunterricht in Deutschland unterliegt dem deutschen Urheberrecht und anderen rechtlichen Bestimmungen. Hier sind einige wichtige rechtliche Aspekte, die du beachten solltest:

  1. Urheberrechtliche Nutzungsrechte: Die meisten Videos auf YouTube unterliegen dem Urheberrecht, und die Urheber behalten die Rechte an ihren Inhalten. Bevor du ein YouTube-Video im Unterricht verwendest, musst du die Erlaubnis des Urhebers oder Rechteinhabers einholen, es sei denn, die Verwendung fällt unter eine Ausnahme im Urheberrecht, wie z.B. die Bildungsschranke.
  2. Bildungsschranke: Die Bildungsschranke (§ 60a UrhG) im deutschen Urheberrecht erlaubt die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zu bestimmten Unterrichtszwecken in Schulen und Bildungseinrichtungen. Allerdings sind die Bedingungen für die Anwendung der Bildungsschranke eng definiert, und die Verwendung von YouTube-Videos muss den pädagogischen Zwecken des Unterrichts dienen und auf einen bestimmten Kreis von Schülern beschränkt sein.
  3. Verwendungsrecht bei Creative Commons Videos: Einige YouTube-Videos stehen unter Creative Commons Lizenzen, die eine freie Nutzung unter bestimmten Bedingungen erlauben. Stelle sicher, dass du die Bedingungen der jeweiligen Creative Commons Lizenz einhältst, wenn du solche Videos im Unterricht verwendest. Die Angabe des Urhebers und der Lizenzbedingungen ist in der Regel erforderlich.
  4. Eigene Erstellung von Kopien: In der Regel solltest du keine Kopien von YouTube-Videos erstellen, es sei denn, du hast die ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers oder Rechteinhabers. Verlinke stattdessen das Originalvideo auf YouTube, wenn möglich.
  5. Urheberrechtshinweise und Vermerke: Achte darauf, dass du die Urheberrechtshinweise und -vermerke, die im YouTube-Video enthalten sein könnten, nicht entfernst oder verändert.
  6. Altersfreigabe und Jugendschutz: Überprüfe die Altersfreigabe und den Jugendschutz des YouTube-Videos, bevor du es im Schulunterricht verwendest, um sicherzustellen, dass es für deine Schülerinnen und Schüler angemessen ist.
  7. Datenschutz: Achte darauf, dass du Datenschutzbestimmungen einhältst, wenn du YouTube-Videos im Unterricht verwendest, insbesondere wenn persönliche Daten von Schülerinnen und Schülern betroffen sind.

Es ist wichtig, dass du die rechtlichen Bestimmungen sorgfältig einhältst, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden und das geistige Eigentum anderer zu respektieren. Falls Unsicherheiten bestehen, konsultiere die Schulbehörde oder rechtliche Experten, um sicherzustellen, dass du die geltenden Urheberrechtsbestimmungen korrekt verstehst und einhältst.

Dürfen Schüler*innen YouTube nutzen?

Ungeachtet der Tatsache, dass Schüler*innen privat YouTube nutzen – dies schließt auch die eigenverantwortliche und freiwillige Recherche (bspw. bei Hausaufgaben, Projektarbeit …) mit ein, spielt dies für die Einschätzung des Datenschutzes in Schule keine Rolle!

Nach Einschätzung der Datenschutzbeauftragten der Länder besteht für Schule keine Rechtsgrundlage für eine schulisch zu verantwortende YouTube-Nutzung. Das heißt konkret, dass beispielsweise Lehrkräfte Schüler*innen nicht „aufgeben“ dürfen bestimmte Videos auf Privatgeräten, welche mit einem persönlichen YouTube-Konto versehen sind, anzuschauen.

Dies liegt u.a. daran, dass weder ein Datenverarbeitungsvertrag zwischen Schulträger und YouTube getroffen wurde, Schüler*innen das Angebot nicht „freiwillig“ nutzen und bei der Nutzung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Kontoinformationen, IP-Adresse, Nutzer*innenverhalten …) zustimmen müssten – bzw. dies die Eltern tun müssten, falls die Schüler*innen nicht im rechtsfähigen Alter sind.

Zudem stellt das EuGH-Urteil C 311/18 („Schrems II“) vom Juli 2020 klar, dass Datenübermittlungen in die USA nicht sicher sind.

Welche Hinweise für die Praxis gibt es?

  1. Einwilligung der Betroffenen: Bevor du YouTube-Videos im Unterricht verwendest, solltest du sicherstellen, dass du die Einwilligung der Schülerinnen und Schüler und ihrer Erziehungsberechtigten eingeholt hast. Dies ist besonders wichtig, wenn die Schülerinnen und Schüler selbst aufgenommenes Material oder persönliche Informationen enthalten sind.
  2. Alterseinschränkungen: YouTube hat Altersbeschränkungen für einige Videos, die möglicherweise nicht für alle Altersgruppen geeignet sind. Achte darauf, dass du YouTube-Videos verwendest, die für das Alter deiner Schülerinnen und Schüler angemessen sind.
  3. Datenschutzhinweise: Informiere die Schülerinnen und Schüler darüber, dass du YouTube-Videos im Unterricht verwenden wirst, und weise auf die Datenschutzbestimmungen von YouTube hin. Stelle sicher, dass die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, ihre Einwilligung zur Nutzung zu geben oder zu verweigern.
  4. Datenschutzfreundliche Einstellungen: Überprüfe die Datenschutzeinstellungen deines YouTube-Kontos und stelle sicher, dass du die Privatsphäreoptionen entsprechend einstellst, um die Verarbeitung personenbezogener Daten zu minimieren.
  5. Anonymisierung oder Pseudonymisierung: Wenn du selbst erstellte Videos von Schülerinnen und Schülern auf YouTube hochlädst, solltest du sicherstellen, dass die Identität der Schülerinnen und Schüler anonymisiert oder durch Pseudonyme geschützt wird.
  6. Verantwortliche Nutzung: Achte darauf, dass du YouTube-Videos nur für pädagogische Zwecke verwendest und nicht für andere Zwecke, die die Privatsphäre der Schülerinnen und Schüler gefährden könnten.
  7. Datenübertragung ins Ausland: Beachte, dass bei der Nutzung von YouTube auch Daten ins Ausland übertragen werden können, da YouTube ein internationaler Dienst ist. Informiere dich über die Datenschutzbestimmungen von YouTube hinsichtlich der Datenübertragung.
  8. Sicherer Umgang mit Kommentaren und Interaktionen: Achte darauf, dass Kommentare unter den YouTube-Videos im schulischen Kontext angemessen moderiert werden, um mögliche unangemessene Inhalte zu verhindern.